Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/20/050

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard befürwortet eine Erstellung einer Konzeption zur Untersuchung vorhandener Einzelhandelsstrukturen und möglicher Entwicklungsszenarien im Stadtgebiet Burg Stargard.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Ausschreibung und Vergabe einer Einzelhandelskonzeption zur Ermittlung etwaiger Bedarfe bzw. Standorte von Einzelhandelsgroßprojekten vorzunehmen und der Stadtvertretung erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Über die Vergabe des Auftrages entscheidet die Stadtvertretung.

 

 

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Sachverhalt

Durch zwei Discountmarktbetreiber sind an die Stadt Burg Stargard Interessensbekundungen herangetragen worden, an der Carl-Stolte-Straße im Anschluss an das WG Sannbruch bzw. im Gewerbegebiet neben der Feuerwehr Lebensmittelmärkte bauen und betreiben zu wollen.

In beiden Fällen wären Bauleitplanverfahren durchzuführen. Nach Abstimmung mit dem Amt für Raumordnung müssen jedoch mindestens zwei Voraussetzungen für die Genehmigung solcher Standorte gegeben sein.

 

Zunächst einmal müsste ein Einzelhandelskonzept für die Stadt Burg Stargard unter Einbeziehung des Stadt-Umland-Raumes Neubrandenburg vorliegen, woraus hervorgeht, dass durch die zusätzliche Ausweisung von Bauflächen und der damit einhergehenden Ansiedlung weiterer Lebensmittelmärkte nicht andere Standorte bzw. Marktbetreiber im Stadtgebiet gefährdet werden.

Es würde unter Einbeziehung des Stadt-Umland-Raumes Neubrandenburg ermittelt werden, welcher Bedarf tatsächlich für die Versorgung der Einwohner Burg Stargards sowie der umliegenden Gemeinden vorhanden ist.

 

Darüber hinaus würde im Rahmen solch eines Konzeptes auch die Standortfrage untersucht werden, sodass geklärt werden kann, ob die avisierten Flächen als städtebaulich integriert bzw. zukünftig integrierbar gelten. Hierzu gibt es konkrete Definitionen im Landesraumentwicklungsprogramm, die bei der Ausweisung solcher Flächen Berücksichtigung finden müssen.

 

Die Beauftragung der Einzelhandelskonzeptionen soll durch die Stadt Burg Stargard erfolgen, damit man eine objektive Betrachtung und Konzeption erhält.

 

Die Empfehlungen des Wirtschaftsförderausschusses sowie des Hauptausschusses sind in diese Vorlage mit übernommen worden.

 

Rechtliche Grundlage:

BauGB, Landesraumentwicklungsprogramm, KV M-V, GemHVO-Doppik, UVgO, VgG M-V

 

 

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Finanz. Auswirkung

51100.56250002 - Kosten für die Konzeption in Höhe von 10-15 T€

 

 

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