Beschlussvorlage - 05GV/20/030

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Nemerow nachfolgender Beschluss gefasst:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Nemerow stimmt dem Entwurf zum B-Plan Nr. 10 „Am Friedhofsweg“ der Gemeinde Groß Nemerow - bestehend aus der Begründung, der FFH-Vorprüfung sowie der Planzeichnung - zu.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Friedhofsweg“ der Gemeinde Groß Nemerow bestehend aus der Begründung, der FFH-Vorprüfung sowie der Planzeichnung ist öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, ebenso im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet.

Die betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und die Nachbargemeinden § 2 Abs. 2 BauGB sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersenden von Entwurf und Begründung mit der FFH-Prüfung zu unterrichten.

 

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Groß Nemerow möchte im Ortsteil Klein Nemerow die Bebauung zwischen „Friedhofsweg“, Friedhof und dem privaten Weg an der „Seestraße“ ordnen. Die Eigentümer der Flurstücke 37/11, 37/18 (teilweise), 37/20, 37/27, 37/28, 37/29, 37/31, 39/3, 39/4, 39/5, 39/7, 39/8 und 39/9 der Flur in der Gemarkung Klein Nemerow haben einen Antrag auf Einleitung eines B-Planverfahrens nach § 13a BauGB gestellt.

Am Standort gibt es Probleme mit Baugenehmigungen bei gewünschten Erweiterungen und Modernisierungen der Bestandswochenendhäuser. Für das derzeit unbebaute Gartengrundstück besteht kein Baurecht für ein Eigenheim.

Mit der Planung sind folgende Ziele verbunden:

-          Schaffung von Baurecht für ein Eigenheimstandort auf dem Flurstück 39/7, Flur 1 in der Gemarkung Klein Nemerow

-          Ordnung der Bebauung der Wochenendhausgrundstücke auf den Flurstücken 39/3, 39/4 und 39/5, Flur 1 in der Gemarkung Klein Nemerow.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Friedhofsweg“ befindet sich im Ortsteil Klein Nemerow, östlich der Seestraße.

Typisch für den Ortsteil ist das Vorhandensein von Wochenendgrundstücken angrenzend an die Wohnbebauung am Siedlungsrand.

 

Rechtliche Grundlage:

Baugesetzbuch

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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