Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/20/070

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2019 fasst die Stadtvertretung folgende Beschlüsse:      

  1. Der zweckgebundenen Kapitalrücklage wird auf Grund von § 18 Abs. 4 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik M-V (GemHVO-Doppik) zur Herstellung des gesamten Ausgleichs des Ergebnishaushaltes ein Betrag aus zuvor zugeführten investiven Zuweisungen in Höhe von 357.691,65 EUR entnommen.      
  1. Die Stadtvertretung nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2019 vom 29.09.2020 zur Kenntnis.
  1. Der Jahresabschluss 2019 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 5.452.345,57 EUR bei einer Bilanzsumme von 27.907.387,45 EUR und einem Jahresergebnis (nach Rücklagenentnahme) von 626.694,19 EUR festgestellt.

 

 

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Sachverhalt

  

Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters in einem gesonderten Beschluss. Der Jahresabschluss 2018 wurde durch den Rechnungsprüfungs-ausschuss des Amtes Stargarder Land geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss bediente sich zur Prüfung eines sachverständigen Dritten, der Firma NKHR-Beratung GmbH Rostock. Es wurde vorgeschlagen, den Jahresabschluss zu beschließen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.   

 

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rechtliche Grundlagen

§ 60 Abs. 5 KV M-V 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

 

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Anlagen

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