Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/20/070
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgegennahme des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Burg Stargard
- Status:
- öffentlich (Vorlage Wiedervorlage)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Jana Linscheidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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02.11.2020
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22.02.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Anhörung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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10.03.2021
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24.03.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Anhörung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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24.03.2021
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Beschlussvorschlag
Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2019 fasst die Stadtvertretung folgende Beschlüsse:
- Der zweckgebundenen Kapitalrücklage wird auf Grund von § 18 Abs. 4 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik M-V (GemHVO-Doppik) zur Herstellung des gesamten Ausgleichs des Ergebnishaushaltes ein Betrag aus zuvor zugeführten investiven Zuweisungen in Höhe von 357.691,65 EUR entnommen.
- Die Stadtvertretung nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2019 vom 29.09.2020 zur Kenntnis.
- Der Jahresabschluss 2019 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 5.452.345,57 EUR bei einer Bilanzsumme von 27.907.387,45 EUR und einem Jahresergebnis (nach Rücklagenentnahme) von 626.694,19 EUR festgestellt.
Sachverhalt
Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M‑V) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters in einem gesonderten Beschluss. Der Jahresabschluss 2018 wurde durch den Rechnungsprüfungs-ausschuss des Amtes Stargarder Land geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss bediente sich zur Prüfung eines sachverständigen Dritten, der Firma NKHR-Beratung GmbH Rostock. Es wurde vorgeschlagen, den Jahresabschluss zu beschließen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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346,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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54,3 kB
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