Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/20/014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Cölpin stimmt einer Einleitung eines Verfahrens zum Aufstellen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PV-Freiflächenanlage eheml. Bunker Cölpin“ für die Gemeinde Cölpin zu.    

 

 

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Sachverhalt

Der/ Die Eigentümer des Flurstückes 64, Flur 8 in der Gemarkung Cölpin beabsichtigen auf dem Gelände der ehemaligen Richtfunkbetriebstelle in Cölpin eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten.

Bei dieser Anlage würde es sich um die Aufstellung von ca. 2.100 Modulen handeln.

Die Aufstellfläche ist bereits Teilversiegelt und Teilunterbaut (Bunker) und eignet sich daher im Besonderen für eine derartige Anlage, da Sie keine weiteren Freiflächen in Anspruch nimmt.

Als versiegelte Konversionsfläche aus militärischer Nutzung fällt dieses Grundstück ebenfalls in der Empfehlung der Landesregierung M-V für „Großflächige Photovoltaikanlagen im Außenbereich“ unter die Standortprioritäten.

 

Die gewerbliche Aufstellung einer Anlage dieser Art ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Um diese zu Erwirken ist jedoch Planungsrecht herzustellen, welches in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes möglich wäre.

 

 

 

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rechtliche Grundlagen

BauGB, BauNVO, KV M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Keine. Die Kosten des Verfahrens trägt der Grundstückseigentümer/ Vorhabenträger. Dazu wird ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB vorbereitet und geschlossen.    

 

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Anlagen

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