Beschlussvorlage - 05GV/21/004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Nemerow stimmt einer Einleitung eines Verfahrens zum Aufstellen eines Bebauungsplans „Wohnbebauung W. Ruchay“ für die Gemeinde Groß Nemerow zu.

 

 

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Sachverhalt

Der Vorhabenträger und Grundstückseigentümer, Herr W. Ruchay aus 17039 Trollenhagen, OT Podewall, beabsichtigt auf dem Flurstück 177/57, der Flur 1 in der Gemarkung Tollenseheim die Errichtung eines Einfamilienhauses. (Lageplan)

 

Der bestehende Flächennutzungsplan (F-Plan) der Gemeinde Groß Nemerow weißt einen Großteil der Grundstücksfläche als „Fläche für die Landwirtschaft“ aus.

 

Um die Planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, soll die Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Festsetzung eines „Reines Wohngebietes“ gemäß § 3 BauNVO erfolgen. Gleichzeitig der der bestehende F-Plan zu ändert/ anzupassen.

 

 

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rechtliche Grundlagen

BauGB, BauNVO, KV M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Keine. Die Kosten des Verfahrens trägt der Vorhabenträger. Dazu wird ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB vorbereitet und geschlossen.

 

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Anlagen

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