Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/21/017-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard stimmt der Neugestaltung des Spielplatzes in der Carl-Stolte-Straße entspreched beigefügtem Lageplan sowie der Geräteauswahl für Kinder- und Jugendliche im Alter von 8 bis 18 Jahren zu.

Der Bürgermeister wird beauftragt alle nötigen Schritte (Ausschreibung, Vergabe der Material- und Spielgerätelieferung) einzuleiten.

 

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Sachverhalt

Auf dem Grundstück des jetzigen Bolzplatzes in der Carl-Stolte-Straße soll ein ansehnlicher Platz zum Spielen und Verweilen entstehen, der nicht nur Kinder- und Jugendliche aus den anliegenden Wohngebieten einladen soll. Es ist vorgesehen die gesamte Fläche zu beräumen und den Bolzplatz entsprechend der Beratungen im Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Soziales sowie im Hauptausschuss durch neue Spiel- und (Outdoor-)Sportgeräte sowie Sitzmöglichkeiten für eine Altersgruppe von 8 bis 18 Jahren zu ersetzen.

 

Weiterhin soll die Abgrenzung zwischen der Carl-Stolte-Straße und dem Spielplatz durch einen Zaun und vereinzelte Heckenpflanzen erfolgen. Die Montage der Spielgeräte und die Bepflanzungen übernimmt der Bauhof der Stadt Burg Stargard. Die geschätzten Kosten für die Lieferung der Geräte und Materialien belaufen sich auf ca. 30 bis 35 T€. Hierzu wurde ein Fördermittelantrag gestellt, der positiv entschieden wurde und der Stadt einen Zuschuss von 20 T€ ermöglicht.

 

Die Umgestaltung der vorhandenen Spiel- und Verweilfläche wird vorgeschlagen, da es vereinzelt immer wieder Initiativen von Einwohnern der benachbarten Wohngebiete gibt, die sich einen öffentlichen Spielplatz im näheren Umfeld wünschen und auf Grund der Tatsache, dass der Bolzplatz sowie die umliegenden Flächen sehr unansehnlich sind.

 

Für die Umgestaltung bzw. Erneuerung von Spielplätzen wurden insgesamt 20 T€ in den Haushalt 2021 mit aufgenommen. Die Finanzierung der Eigenmittel wäre demnach gesichert.

 

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rechtliche Grundlagen

KV M-V, GemHVO-Doppik, SpielplFöRLM-V

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Ausgaben in Höhe von 30 bis 35 T€

Einnahmen in Höhe von 20.000 €

 

 

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Anlagen

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