Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/21/033

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt die Fortschreibung des Rahmenplanes mit dem dazugehörigen rahmenplanerischem Entwicklungskonzept.

 

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Sachverhalt

Auf Grund der Verlängerung der Sanierungssatzung bis zum 31.12.2031 wurde der Rahmenplan mit dem rahmenplanerischen Entwicklungskonzept überarbeitet, so dass noch offene und auch weitere Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet der Stadt Burg Stargard umgesetzt werden können.

Die Gebietsabgrenzung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme "Altstadt" bleibt unverändert. Die Festlegung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes ist als Voraussetzung für die Beantragung von Städtebaufördermitteln notwendig.

 

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rechtliche Grundlagen

 Baugesetzbuch

 

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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