Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/21/070

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2020 fasst die Stadtvertretung folgende Beschlüsse:      

  1. Die Stadtvertretung nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2020 vom 09.11.2021 zur Kenntnis.
  2. Der Jahresabschluss 2020 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 8.521.358,51 EUR bei einer Bilanzsumme von 28.199.451,06 EUR und einem Jahresergebnis von 2.316.238,10 EUR festgestellt.

 

 

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Sachverhalt

  

Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters in einem gesonderten Beschluss. Der Jahresabschluss 2020 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stargarder Land geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss bediente sich zur Prüfung eines sachverständigen Dritten, der Firma NKHR-Beratung GmbH Rostock. Es wurde vorgeschlagen, den Jahresabschluss zu beschließen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen. 

 

 

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rechtliche Grundlagen

§ 60 Abs. 5 KV M-V

  

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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