Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/17/067
Grunddaten
- Betreff:
-
Standort- und Trägerauswahl für Neubau einer Kindertagesstätte in Burg Stargard
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Tilo Lorenz
- Einreicher:
- Tilo Lorenz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Soziales
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Vorberatung
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05.12.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Anhörung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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13.12.2017
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt:
1. Als Träger für den Betrieb sowie auch für die Umsetzung des beabsichtigten Vorhabens soll das Trägerwerk Soziale Dienste, Rudolph-Breitscheid-Straße Nr. 25 aus 17109 Demmin fungieren.
2. Als Standort für einen Kita-Neubau sollen das „Areal am Rathaus“ (Flur 9, Flurstücke 160/1, 159/1 und 161) sowie eine Freifläche im Bereich Papiermühlenweg 7 (Flur 7, Flurstück 164/4) in Burg Stargard näher untersucht werden.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Träger des Vorhabens eine Planung / Machbarkeitsprüfung (Baurecht, Flächenbedarf, sonstige Betriebsvorschriften) zum benannten Standort zu erarbeiten, den jeweils zuständigen Ausschüssen vorzulegen sowie entsprechende Fördermöglichkeiten zu prüfen..
Sachverhalt
Durch Grundsatzbeschluss der Stadtvertretung Burg Stargard wurde festgelegt, dass ein Neubau einer gemeinsamen Kita - / Horteinrichtung angestrebt wird.
Damit einhergehend wurde festgelegt, auch alternative Standorte in Betracht zu ziehen sowie ein Interessensbekundungsverfahren zur Auswahl eines möglichen Betreibers / Investors durchzuführen.
Zur Standortauswahl:
Es wurden verschiedenste Standorte / Varianten angedacht, wovon allerdings einige direkt wieder verworfen wurden, da aus tatsächlichen, rechtlichen, finanziellen oder auch praktischen Gründen schlicht nicht Umsetzbar (z.B. Nebenflächen am Sportplatz oder Frei- bzw. Abbruchflächen in der Innenstadt).
In einem ersten Abstimmungsprozess unter Beteiligung beider Schulen sowie des Landkreises sind schließlich 3 mögliche Standorte in die nähere Betrachtung einbezogen worden:
1. Freifläche am Schulstandort
2. Rathausareal
3. Freifläche „Alte Gärtnerei“ in Quastenberg
Alle 3 Standorte weisen sowohl Vor- als auch Nachteile auf. So könnte sich z.B. die Freifläche an der Schule bei tiefergehender Prüfung als zu gering oder auch unter Einbeziehung möglicher Lärmemissionen als Nachteilig erweisen.
Die Fläche in Quastenberg müsste erst erworben werden, kommt dazu aber wiederrum auch aus städtebaulichen Gründen nicht weiter in Betracht.
In einer weiteren Abstimmung unter Einbeziehung der Ausschussvorsitzenden, Fraktionsmitgliedern (SPD/FW, Linke) und Vertretern des Hortes, kristallisierte sich dann das Rathausareal als Vorzugsstandort heraus, zunächst allerdings nur für eine Kindertagesstätte.
Darüber hinaus wird jedoch auch empfohlen, die erworbene Freifläche im Bereich des Papiermühlenweges 7 ebenfalls in die Standortauswahl mit einzubeziehen.
Hinsichtlich der angestrebten Erweiterungen der Hortkapazitäten wurde abgestimmt, zunächst noch weitere Möglichkeiten durch Umbaumaßnahmen am Schulstandort zu prüfen. Auch eine Einbeziehung des Objektes Mühlenstraße 30 – aktuell Rathaus - kann, sofern erforderlich, zu einem späteren Zeitpunkt noch nachfolgen.
Zur Trägerauswahl:
Insgesamt haben sich 5 potenzielle Träger beworben:
- Trägerwerk Soziale Dienste, Demmin
- AWO Mecklenburg-Strelitz gGmbH, Neustrelitz
- Jugend- und Sozialwerk gGmbH, Oranienburg
- ASB Regionalverband Neubrandenburg / MST e.V, Neubrandenburg
- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Neubrandenburg
(Die Bewerbungsunterlagen können im Rathaus sowie auch im Ratsinformationssystem eingesehen werden!)
Durch die Verwaltung wird das Trägerwerk Soziale Dienste als zukünftiger Investor und Betreiber einer neu zu errichtenden Kindertagesstätte vorgeschlagen.
Das Trägerwerk fungiert bereits seit vielen Jahren in der Stadt Burg Stargard als Träger der Kita „Am Märchenwald“ sowie auch des Hortes an der Regionale Schule.
Insbesondere die Tatsache, dass das Trägerwerk bereits viele Jahre in Burg Stargard aktiv ist und sich daraus Synergieeffekte ergeben (insbesondere hinsichtlich der Mitarbeitergewinnung und -qualifizierung), ist als wesentlicher Faktor für diesen Vorschlag zu benennen. Darüber hinaus gab es in der Vergangenheit aber auch keine Beanstandungen an der Zuverlässigkeit des Trägers sowie auch hinsichtlich der Betreibung der benannten Einrichtungen, was sich auch an der durchaus positiven Entwicklung ablesen lässt.
Rechtliche Grundlage: Kommunalverfassung M-V
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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