Beschlussvorlage - 09GV/23/021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Pragsdorf stimmt der Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage“ in der Gemarkung Pragsdorf zu.

 

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Sachverhalt

Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Flurstück 5, Flur 8 in der Gemarkung Pragsdorf, welches möglichst vollständig mit einer Freiflächenphotovoltaikanlage überbaut werden soll.

 

Die Flurstücke befinden sich im Eigentum einer Privatperson/ des Vorhabenträgers.

 

 

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rechtliche Grundlagen

KV M-V, BauGB; BauNVO

 

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Finanz. Auswirkung

Für die Gemeinde fallen keine Kosten an.

Die Kosten werden komplett durch den Vorhabenträger getragen. Dazu werden städtebauliche Verträge/ Erschließungs- und Durchführungsverträge entspr. §§ 11 und 12 BauGB geschlossen.

 

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Anlagen

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